
Ratgeber
Professional Bachelor und Professional Master
Titelzusätze auf Stufe höhere Berufsbildung ab Herbst 2026
Neue Titelzusätze zur Vergleichbarkeit und Differenzierung
Abschlüsse der höheren Berufsbildung (HBB) – namentlich Diplome von höheren Fachschulen, eidgenössischen Berufsprüfungen oder höheren Fachprüfungen - sind im Ausland wenig bekannt und deshalb für Entscheidungsträger schwer einzuordnen. Ob bei einer Bewerbung im Ausland oder für eine Stelle bei einer ausländischen Unternehmung mit Niederlassung in der Schweiz: Oft stellt sich der HR-Abteilung oder den Linienvorgesetzten die Frage, was ein Schweizer Diplom der HBB wert ist und mit welchen europäischen oder amerikanischen Abschlüssen es vergleichbar ist.
Das Schweizer Parlament hat anfangs 2026 nach jahrelangen Vorstössen und Diskussionen einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes zugestimmt und damit einen bedeutenden Schritt für die nationale bzw. internationale Positionierung sowie für die internationale Anerkennung von Abschlüssen auf Stufe HBB beschlossen. Die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» sowie «Professional Master» schaffen eine Grundlage für die Vergleichbarkeit mit Fachhochschulen, aber auch eine klare Differenzierung gegenüber diesen.
Abschlüsse von Höheren Fachschulen (HF)
Neu wird für HF-Diplomstudiengänge der Titelzusatz «Professional Bachelor» eingeführt. Damit erhalten Abschlüsse der Höheren Fachschulen eine klarere internationale Einordnung und zusätzliche Sichtbarkeit – ohne dabei ihren starken Praxisbezug und ihre Eigenständigkeit gegenüber anderen Abschlüssen zu verlieren.
Die bisherigen HF-Abschlüsse bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Ab Herbst 2026 wird der offizielle Schweizer Titel um den Zusatz «Professional Bachelor» ergänzt. Somit lauten die Abschlüsse an der Akademie St.Gallen neu:
- Dipl. Betriebswirtschafter/in HF, Professional Bachelor
- Dipl. Marketingmanager/in HF, Professional Bachelor
Abschlüsse Stufe eidgenössische Berufsprüfungen
Auch die eidgenössischen Fachausweise erhalten den Zusatz «Professional Bachelor». Die Abschlüsse heissen somit künftig:
- Finanzfachleute im Finanz- und Rechnungswesen FA, Professional Bachelor
- Marketingfachleute FA, Professional Bachelor
- Sozialversicherungsfachleute FA, Professional Bachelor
- HR-Fachfachleute FA, Professional Bachelor
etc.
Abschlüsse von Höheren Fachprüfungen
Die Abschlüsse der Höheren Fachprüfungen erhalten den Titelzusatz «Professional Master». Damit wird unterstrichen, dass zur Zulassung eine einschlägige und langjährige Berufserfahrung inkl. Führungsverantwortung vorausgesetzt wird. Die Abschlüsse heissen künftig:
- Eidg. dipl. Verkaufsleiter/in, Professional Master
- Experte in Rechnungslegung und Controlling, Professional Master
Inkraftsetzung und Anwendung
Die Inkraftsetzung der neuen Regelung ist für den Herbst 2026 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind die Titelzusätze rechtsgültig und geschützt.
Abschlüsse vor Herbst 2026 werden nicht umgeschrieben, d.h. es gibt keine rückwirkende Vergabe der Titelzusätze. Allerdings dürfen sich alle erfolgreichen Absolventen ab Inkraftsetzung in ihrem Lebenslauf oder auf ihren Visitenkarten als «Professional Bachelor» oder «Professional Master» bezeichnen.
Es ist zu beachten, dass nun alle Prüfungsträgerschaften ihre Wegleitung und das Prüfungsreglement anpassen und in der Folge vom SBFI in Bern bewilligen lassen müssen.
Wo liegt der Nutzen für Dich?
Die Begriffe «Bachelor» und «Master» sind gesellschaftlich etabliert und werden mit einem hohen Bildungsniveau verbunden. Die neuen Titelzusätze stärken daher die Anerkennung und öffentliche Wahrnehmung von HF-Abschlüssen wie auch von eidgenössischen Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen. Der Nutzen der Gesetzesänderung und der Titelzusätze ist aber noch vielfältiger:
- Dein Abschluss auf Stufe höhere Berufsbildung erhält endlich eine Bezeichnung, die Arbeitgeber weltweit verstehen.
- Dein Abschluss wird aufgewertet - national wie international.
- Der Titelzusatz stärkt Deine Karriere und schafft Perspektiven
- Du erhältst mehr Anerkennung, Sichtbarkeit und bist mehr «Wert» auf dem Arbeitsmarkt.
Häufige Fragen (F&Q)
Muss das bestehende Diplom ersetzt werden?
Nein. Das bisherige Diplom bleibt unverändert gültig. Neue Diplome werden nicht rückwirkend ausgestellt.
Dürfen Schulen alte Diplome ersetzen oder neue ausstellen?
Nein, das wäre ein Gesetzesverstoss.
Gilt der Titelzusatz auch für bisherige Absolventen/innen?
Ja. Auch bestehende Titelinhaber/innen dürfen den Zusatz künftig verwenden.
Wann darf der Titel verwendet werden?
Sobald die Gesetzesänderung offiziell in Kraft tritt. Die Umsetzung ist für Herbst 2026 geplant.
Muss ich was unternehmen, um von der Gesetzesänderung profitieren zu können?
Nein. Du musst lediglich nach Inkraftsetzung deinen CV mit den Titelzusätzen anpassen.