Wir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zur Weiterbildung dipl. Grundbuchverwalter/in.
Nein. Für die Zulassung zur Diplomprüfung als Grundbuchverwalter gilt Art. 5 der Verordnung über die Prüfung und den Fähigkeitsausweis der Grundbuchverwalter im Kanton St.Gallen (sGs 914.45).
Ja, es ist möglich 100 % zu arbeiten. Der Lehrgang «Dipl. Grundbuchverwalter/in» findet am Mittwochabend und am Samstagmorgen wöchentlich statt.
Fachangestellte/r und Amtsstellenleiter/in im Grundbuchamt einer Gemeinde.
Weitere Vertiefungsrichtungen:
Dipl. Fachmann/frau Steuern GFS
Dipl. Fachmann/frau Sozialhilfe GFS
Dipl. Fachmann/frau Schuldbetreibungsrecht GFS
Dipl. Schulverwalter/in GFS
Die Vertiefungs-Lehrgänge dauern jeweils 1½ Semester.
Die Anmeldung gilt grundsätzlich für alle Semester des Lehrganges. Abmeldungen für Folgesemester bleiben ohne Kostenfolge sofern sie 4 Wochen vor Semesterbeginn eingeschrieben bei der Akademie St.Gallen eintreffen. Rücktritte aufgrund einer Nichtpromotion sind kostenfrei.
Bei Lehrgangsabbruch in der 1. Semesterhälfte werden 50 % des Semestergeldes und 100 % der Lehrmittel verrechnet. Bei späterem Abbruch wird das gesamte Semestergeld einschliesslich der Lehrmittel in Rechnung gestellt.
Ja, das Semester kann in fünf Raten bezahlt werden.
Das Durchschnittsalter in diesem Lehrgang beträgt 29 Jahre.
Nein. Der Bund subventioniert nur die eidgenössischen Fachausweise. In diesem Fall der eidg. Fachausweis öffentliche Verwaltung.