All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen der Aka­de­mie St.Gallen (AGBs)

1.  Anmel­dung 

Die Anmel­dung hat schrift­lich auf dem Post­weg oder elek­tro­nisch über unse­re Web­sei­te zu erfol­gen. Die Anmel­dung ist mit Unter­schrift und/oder mit elek­tro­ni­scher Signa­tur zu bestä­ti­gen. Für die Platz­ver­ga­be gilt das Ein­gangs­da­tum der rechts­gül­tig signier­ten Anmel­dung.

2.  Durch­füh­rungs­be­stä­ti­gung

Die Aka­de­mie behält sich vor, Lehr­gän­ge, für die zu weni­ge Anmel­dun­gen ein­ge­gan­gen sind, bis 4 Wochen vor Start­da­tum abzu­sa­gen. Im Fal­le einer Lehr­gangs­ab­sa­ge kön­nen kei­ne finan­zi­el­len For­de­run­gen gel­tend gemacht wer­den. Kur­se und Semi­na­re, für die zu weni­ge Anmel­dun­gen ein­ge­gan­gen sind, kön­nen bis 2 Wochen vor Start ohne finan­zi­el­le Ansprü­che abge­sagt wer­den.

3.  Ver­trags­rück­tritt

Die Anmel­dung gilt grund­sätz­lich für alle Semes­ter eines Lehr­gangs. Abmel­dun­gen für Lehr­gän­ge, die 4 Wochen vor Lehr­gangs­be­ginn ein­tref­fen, haben kei­ne Kos­ten­fol­ge. Bei spä­te­ren Abmel­dun­gen bis zum Lehr­gangs­start wer­den 10 % des Semes­ter­gel­des und sämt­li­che Lehr­mit­tel­kos­ten min­des­tens aber CHF 200.- in Rech­nung gestellt. Abmel­dun­gen für Kur­se und Semi­na­re, die zwei Wochen vor Kurs-/Se­mi­nars­tart ein­tref­fen, haben kei­ne Kos­ten­fol­ge. Bei spä­te­rer Abmel­dung bis zum Kurs-/Se­mi­nars­tart wer­den die Kos­ten voll­um­fäng­lich in Rech­nung gestellt.

4.  Lehr­gangs­ab­bruch  

Abmel­dun­gen für Fol­ge­se­mes­ter blei­ben ohne Kos­ten­fol­ge sofern sie 4 Wochen vor Semes­ter­be­ginn ein­ge­schrie­ben bei der Aka­de­mie St.Gallen ein­tref­fen. Rück­trit­te auf­grund einer Nicht­pro­mo­ti­on sind kos­ten­frei. Bei Lehr­gangs­ab­bruch in der 1. Semes­ter­hälf­te wer­den 50 % des Semes­ter­gel­des und 100 % der Lehr­mit­tel ver­rech­net. Bei spä­te­rem Abbruch wird das gesam­te Semes­ter­geld ein­schliess­lich der Lehr­mit­tel in Rech­nung gestellt.

5.  Schrift­form 

Abmel­dun­gen, Rück­trit­te, Abbrü­che wie auch Dis­pen­sen bedür­fen immer der Schrift­form. Münd­li­che Abspra­chen haben kei­ne Rechts­wirk­sam­keit.

6.  Vor­be­halt von Ände­run­gen

Die Aka­de­mie St.Gallen behält sich Pro­gramm­än­de­run­gen, Dozen­ten­wech­sel sowie die Umstel­lung auf digi­ta­len Unter­richt auf­grund höhe­rer Gewalt (Pan­de­mien, krie­ge­ri­sche Ereig­nis­se, etc.) vor. Aus­ge­fal­le­ne Lek­tio­nen wer­den sofern mög­lich nach­ge­holt. Im Fal­le oben auf­ge­führ­ter Ereig­nis­se ent­steht kein finan­zi­el­ler Anspruch gegen­über der Aka­de­mie St.Gallen.

7.  Digi­ta­ler Unter­richt und Heim­stu­di­um

Die Teil­neh­men­den sind für die Bereit­stel­lung der fol­gen­den Lern­in­fra­struk­tur ver­ant­wort­lich: Inter­net­zu­gang, aktu­el­le Hard- und Soft­ware, Druck­mög­lich­keit. Bei tech­ni­schen Pro­ble­men las­sen sich kei­ne Ansprü­che gegen­über der Aka­de­mie St.Gallen ablei­ten.

8.  Hybri­de Unter­richts­for­men 

Bei hybri­den Lehr­gangs- und Kurs­an­ge­bo­ten gel­ten spe­zi­el­le Rege­lun­gen, wel­che auf der Web­sei­te pro­dukt­spe­zi­fisch auf­ge­führt sind und von den Teil­neh­men­den mit der Anmel­dung akzep­tiert wer­den.

9.  Unter­richts­dis­pens 

Wer­den Vor­kennt­nis­se im Rah­men eines Lehr­gangs ange­rech­net, so besteht grund­sätz­lich kein Anspruch auf eine Schul­geld­re­duk­ti­on. In vor­gän­gi­ger Abspra­che mit der Schul­lei­tung kann jedoch vor dem Lehr­gangs­start eine Reduk­ti­on ver­ein­bart wer­den.

10. Fäl­lig­keit Rech­nung

  • Das Schul­geld für Lehr­gän­ge wird innert 30 Tagen nach Rech­nungs­stel­lung fäl­lig.
  • Das Kurs­geld für Kurse/Seminare wird 2 Wochen vor dem Start in Rech­nung gestellt und ist bis zum Kurs­start fäl­lig.
  • Raten­zah­lun­gen sind mög­lich, wenn die Anfra­ge vor der Rech­nungs­stel­lung ein­geht.
  • Preis­än­de­run­gen auf­grund inter­kan­to­na­ler Ver­ein­ba­run­gen oder auf­grund von Anpas­sun­gen der Sub­ven­ti­ons­bei­trä­ge blei­ben vor­be­hal­ten.
  • Muss zum Inkas­so der Rechts­weg beschrit­ten wer­den, wird ein Pau­schal­be­trag von CHF 200.– für Mahn- und Betrei­bungs­spe­sen ver­rech­net.

11. Schul­aus­schluss  

Die Aka­de­mie St.Gallen ist berech­tigt, im Fal­le gro­ber Ver­stös­se gegen die ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen sowie bei unge­büh­ren­dem Ver­hal­ten Teil­neh­men­de mit sofor­ti­ger Wir­kung vom Unter­richt aus­zu­schlies­sen. Gegen einen sol­chen Ent­scheid kann auf dem Rechts­weg Ein­spra­che erho­ben wer­den.

12. Teil­nah­me­be­schei­ni­gung  

Sofern min­des­tens 80 Pro­zent aller Lek­tio­nen besucht wur­den, wird auf Wunsch eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung aus­ge­stellt.

13. Gerichts­stand 

Gerichts­stand ist St.Gallen.

St.Gallen, März 2021