Wir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zur Weiterbildung dipl. Fachmann/frau Sozialhilfe GFS.
Nein, denn Sie müssen nach Ihrer Ausbildung während mindestens zwei Jahren eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung ausgeübt haben. Ausserdem ist der erfolgreiche Abschluss der fünf Modulprüfungen zum/zur Fachmann/frau öffentliche Verwaltung GFS oder die Vorprüfung des GFS Vorkurses Voraussetzung.
Ja, es ist möglich 100 % zu arbeiten. Der Lehrgang «Fachmann/frau Sozialhilfe GFS» findet am Mittwochabend und am Samstagmorgen wöchentlich statt.
Weitere Vertiefungsrichtungen:
Dipl. Fachmann/frau Steuern GFS
Dipl. Fachmann/frau Schuldbetreibungsrecht GFS
Dipl. Schulverwalter/in GFS
Dipl. Grundbuchverwalter/in
Dipl. Fachmann/frau Bau und Umwelt GFS
Die Vertiefungs-Lehrgänge dauern jeweils 1½ Semester.
Die Anmeldung gilt grundsätzlich für alle Semester des Lehrganges. Abmeldungen für Folgesemester bleiben ohne Kostenfolge sofern sie 4 Wochen vor Semesterbeginn eingeschrieben bei der Akademie St.Gallen eintreffen. Rücktritte aufgrund einer Nichtpromotion sind kostenfrei.
Bei Lehrgangsabbruch in der 1. Semesterhälfte werden 50 % des Semestergeldes und 100 % der Lehrmittel verrechnet. Bei späterem Abbruch wird das gesamte Semestergeld einschliesslich der Lehrmittel in Rechnung gestellt.
Ja, das Semester kann in fünf Raten bezahlt werden.
Das Durchschnittsalter in diesem Lehrgang beträgt 35 Jahre.
Nein. Der Bund subventioniert nur die eidgenössischen Fachausweise. In diesem Fall der eidg. Fachausweis öffentliche Verwaltung.