Wir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zur Weiterbildung Fachmann/frau öffentliche Verwaltung GFS.
Nein, denn Sie müssen nach Abschluss der Ausbildung während mindestens 14 Monate vor der ersten Modulprüfung eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung oder in einem verwaltungsnahen Betrieb ausgeübt haben.
Ja, es ist möglich 100 % zu arbeiten. Der Lehrgang «Fachmann/frau öffentliche Verwaltung GFS» findet am Mittwochabend und am Samstagmorgen wöchentlich statt.
Weitere Vertiefungsrichtungen:
Dipl. Fachmann/frau Steuern GFS
Dipl. Fachmann/frau Sozialhilfe GFS
Dipl. Fachmann/frau Schuldbetreibungsrecht GFS
Dipl. Schulverwalter/in GFS
Dipl. Grundbuchverwalter/in
Dipl. Fachmann/frau Bau und Umwelt GFS
Die Vertiefungs-Lehrgänge dauern jeweils 1½ Semester.
Die Anmeldung gilt grundsätzlich für alle Semester des Lehrganges. Abmeldungen für Folgesemester bleiben ohne Kostenfolge sofern sie 4 Wochen vor Semesterbeginn eingeschrieben bei der Akademie St.Gallen eintreffen. Rücktritte aufgrund einer Nichtpromotion sind kostenfrei.
Bei Lehrgangsabbruch in der 1. Semesterhälfte werden 50 % des Semestergeldes und 100 % der Lehrmittel verrechnet. Bei späterem Abbruch wird das gesamte Semestergeld einschliesslich der Lehrmittel in Rechnung gestellt.
Ja, das Semester kann in fünf Raten bezahlt werden.
Das Durchschnittsalter in diesem Lehrgang beträgt 25 Jahre.
Ja. Nach dem Prüfungsantritt zum eidgenössischen Fachausweis, bezahlt Ihnen der Bund 50 % Ihrer Weiterbildungskosten zurück. Dies unabhängig vom Prüfungserfolg.