FAQ - Fach­mann/­frau öffent­liche Ver­wal­tung GFS

Wir beant­wor­ten Ihnen die am häu­figs­ten gestell­ten Fra­gen zur Wei­ter­bil­dung Fachmann/frau öffent­li­che Ver­wal­tung GFS.

Nein, denn Sie müs­sen nach Abschluss der Aus­bil­dung wäh­rend min­des­tens 14 Mona­te vor der ers­ten Modul­prü­fung eine Tätig­keit in der öffent­li­chen Ver­wal­tung oder in einem ver­wal­tungs­na­hen Betrieb aus­ge­übt haben.

Ja, es ist mög­lich 100 % zu arbei­ten. Der Lehr­gang «Fachmann/frau öffent­li­che Ver­wal­tung GFS» fin­det am Mitt­woch­abend und am Sams­tag­mor­gen wöchent­lich statt.

  • Fachangestellte/r in der kan­to­na­len Ver­wal­tung
  • Fachangestellte/r in ver­schie­de­nen Abtei­lun­gen der Gemein­de­ver­wal­tung.
  • Tätig­keit in einem ver­wal­tungs­na­hen Betrieb

Wei­te­re Ver­tie­fungs­rich­tun­gen:

Dipl. Fachmann/frau Steu­ern GFS

Dipl. Fachmann/frau Sozi­al­hil­fe GFS

Dipl. Fachmann/frau Schuld­be­trei­bungs­recht GFS

Dipl. Schulverwalter/in GFS

Dipl. Grundbuchverwalter/in

Dipl. Fachmann/frau Bau und Umwelt GFS

Die Ver­tie­fungs-Lehr­gän­ge dau­ern jeweils 1½ Semes­ter.

Die Anmel­dung gilt grund­sätz­lich für alle Semes­ter des Lehr­gan­ges. Abmel­dun­gen für Fol­ge­se­mes­ter blei­ben ohne Kos­ten­fol­ge sofern sie 4 Wochen vor Semes­ter­be­ginn ein­ge­schrie­ben bei der Aka­de­mie St.Gallen ein­tref­fen. Rück­trit­te auf­grund einer Nicht­pro­mo­ti­on sind kos­ten­frei.

Bei Lehr­gangs­ab­bruch in der 1. Semes­ter­hälf­te wer­den 50 % des Semes­ter­gel­des und 100 % der Lehr­mit­tel ver­rech­net. Bei spä­te­rem Abbruch wird das gesam­te Semes­ter­geld ein­schliess­lich der Lehr­mit­tel in Rech­nung gestellt.

Ja, das Semes­ter kann in fünf Raten bezahlt wer­den.

Das Durch­schnitts­al­ter in die­sem Lehr­gang beträgt 25 Jah­re.

Ja. Nach dem Prü­fungs­an­tritt zum eid­ge­nös­si­schen Fach­aus­weis, bezahlt Ihnen der Bund 50 % Ihrer Wei­ter­bil­dungs­kos­ten zurück. Dies unab­hän­gig vom Prü­fungs­er­folg.

  • Unse­re Dozie­ren­den ver­fü­gen alle über vie­le Jah­re Pra­xis­er­fah­rung, denn der Pra­xis­be­zug ist ein wich­ti­ger Bestand­teil des päd­ago­gi­schen Kon­zep­tes.
  • Der lau­fen­de Aus­tausch mit Berufs­ver­bän­den und Arbeit­ge­bern hilft uns, die Aus­bil­dungs­zie­le und Lern­in­hal­te regel­mäs­sig an die ver­än­der­ten Bedürf­nis­se der Unter­neh­men anzu­pas­sen. Des­halb enga­giert die Aka­de­mie Spe­zia­lis­ten in den ver­schie­de­nen Fach­be­rei­chen.
  • Nach Abschluss jedes Semes­ters beur­tei­len die Stu­die­ren­den ihre Dozie­ren­den anhand von stan­dar­di­sier­ten Kri­te­ri­en. Dadurch erhal­ten die Dozie­ren­den qua­li­fi­zier­te Rück­mel­dun­gen. Zugleich erhält die Schul­lei­tung mit den Beur­tei­lun­gen ein Instru­ment an die Hand, um die gesetz­ten Qua­li­täts­stan­dards zu über­prü­fen. Die Aka­de­mie St.Gallen ist ISO 9001:2015 zer­ti­fi­ziert.