FAQ - Dipl. Steuer­be­ra­ter/in NDS HF

Wir beant­wor­ten Ihnen die am häu­figs­ten gestell­ten Fra­gen zum Nach­di­plom­stu­di­um Dipl. Steu­er­be­ra­ter.

Nein, es wird min­des­tens ein eid­ge­nös­sisch aner­kann­ter Fach­aus­weis oder ein Diplom einer Höhe­ren Fach­schu­le (HF) vor­aus­ge­setzt. Die Abschluss-Fach­rich­tung muss nicht zwin­gend im Steu­er­be­reich lie­gen. Berüh­rungs­punk­te mit Steu­er­the­men sind von Vor­teil. Zulas­sun­gen sind bei gleich­wer­ti­gen Vor­kennt­nis­sen «sur dos­sier» begrenzt mög­lich.

Ja, es ist mög­lich 100 % zu arbei­ten. Die Wei­ter­bil­dung fin­det jeweils am Donnerstagnachmittag/abend wöchent­lich statt.

Die Unter­schie­de bestehen vor allem in den Zulas­sungs­vor­aus­set­zun­gen. Für ein Nach­di­plom­stu­di­um NDS HF an der Aka­de­mie wird ein eidg. Fach­aus­weis oder ein Abschluss einer Höhe­ren Fach­schu­le HF vor­aus­ge­setzt. Zulas­sun­gen sind bei gleich­wer­ti­gen Vor­kennt­nis­sen «sur dos­sier» begrenzt mög­lich.

Für die Zulas­sung an einer Fach­hoch­schu­le wird grund­sätz­lich ein Hoch­schul­ab­schluss vor­aus­ge­setzt. Die Fach­hoch­schu­len kön­nen aber Abschlüs­se wie z. B. eidg. Fach­aus­wei­se oder höhe­re Diplo­me (Höhe­re Fach­schu­le HF) unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen «sur dos­sier» auf­neh­men.

Nein, es gibt bei einem Nach­di­plom­stu­di­um auf Stu­fe HF kei­ne ECTS-Punk­te. Auf Stu­fe Fach­hoch­schu­le unter­lie­gen die Nach­di­plom­stu­di­en­lehr­gän­ge den Bolo­gna-Vor­ga­ben und sind des­halb mit ECTS-Punk­ten belegt. Die Abschlüs­se wer­den als Cer­ti­fi­ca­te of Advan­ced Stu­dies (CAS) bezeich­net und sind meist modu­lar auf­ge­baut. Drei CAS füh­ren in einem Zeit­rah­men von rund zwei Jah­ren zu einem Mas­ter of Advan­ced Stu­dies (MAS).

Die Aka­de­mie wird im Vor­feld des ers­ten durch­ge­führ­ten Lehr­gangs beim Staats­se­kre­ta­ri­at für Berufs­bil­dung, For­schung und Inno­va­ti­on (SBFI) ein Aner­ken­nungs­ver­fah­ren bean­tra­gen. Die­ses wird sich par­al­lel zum Lehr­gang erstre­cken.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen über das Aner­ken­nungs­ver­fah­ren und den Titel­schutz fin­den Sie unter: All­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen zu höhe­ren Fach­schu­len (HF) (admin.ch)

Die Anmel­dung gilt grund­sätz­lich für alle Semes­ter des Lehr­gan­ges. Abmel­dun­gen für Fol­ge­se­mes­ter blei­ben ohne Kos­ten­fol­ge sofern sie 4 Wochen vor Semes­ter­be­ginn ein­ge­schrie­ben bei der Aka­de­mie St.Gallen ein­tref­fen. Rück­trit­te auf­grund einer Nicht­pro­mo­ti­on sind kos­ten­frei.

Bei Lehr­gangs­ab­bruch in der 1. Semes­ter­hälf­te wer­den 50% des Semes­ter­gel­des und 100% der Lehr­mit­tel ver­rech­net. Bei spä­te­rem Abbruch wird das gesam­te Semes­ter­geld ein­schliess­lich der Lehr­mit­tel in Rech­nung gestellt.

Ja, der Lehr­gang kann in zwei bis zehn Raten bezahlt wer­den.

Nein. Es kann kei­ne Pau­se ein­ge­legt wer­den.

Sie über­neh­men Spe­zia­lis­ten­funk­tio­nen in Treu­hand- und Steu­er­be­ra­tungs­un­ter­neh­men sowie in der öffent­li­chen Ver­wal­tung. Sie arbei­ten in der Wirt­schafts­prü­fung oder sind als Selb­stän­dig­er­wer­ben­de tätig.

  • Vor­sicht mit Abschlüs­sen wie Bache­lor, MBA etc. in Koope­ra­ti­on mit aus­län­di­schen «Uni­ver­si­tä­ten». Die­se sind in der Schweiz oft­mals nicht aner­kannt.
  • Der Unter­richt an einer Höhe­ren Fach­schu­le stellt hohe Anfor­de­run­gen an die Dozenten/innen. Neben den fach­li­chen und didak­ti­schen-metho­di­schen Qua­li­fi­ka­tio­nen benö­ti­gen die­se einen Hoch­schul­ab­schluss oder ein höhe­res eid­ge­nös­si­sches Diplom.
  • Unse­re Dozie­ren­den ver­fü­gen alle über vie­le Jah­re Pra­xis­er­fah­rung, denn der Pra­xis­be­zug ist ein wich­ti­ger Bestand­teil des päd­ago­gi­schen Kon­zep­tes.
  • Der lau­fen­de Aus­tausch mit Berufs­ver­bän­den und Arbeit­ge­bern hilft uns, die Aus­bil­dungs­zie­le und Lern­in­hal­te regel­mäs­sig an die ver­än­der­ten Bedürf­nis­se der Unter­neh­men anzu­pas­sen. Des­halb enga­giert die Aka­de­mie Spe­zia­lis­ten in den ver­schie­de­nen Fach­be­rei­chen.
  • Nach Abschluss jedes Semes­ters beur­tei­len die Stu­die­ren­den ihre Dozie­ren­den anhand von stan­dar­di­sier­ten Kri­te­ri­en. Dadurch erhal­ten die Dozie­ren­den qua­li­fi­zier­te Rück­mel­dun­gen. Zugleich erhält die Schul­lei­tung mit den Beur­tei­lun­gen ein Instru­ment an die Hand, um die gesetz­ten Qua­li­täts­stan­dards zu über­prü­fen. Die Aka­de­mie St.Gallen ist ISO 9001:2015 zer­ti­fi­ziert.