Wir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Nachdiplomstudium Dipl. Steuerberater.
Nein, es wird mindestens ein eidgenössisch anerkannter Fachausweis oder ein Diplom einer Höheren Fachschule (HF) vorausgesetzt. Die Abschluss-Fachrichtung muss nicht zwingend im Steuerbereich liegen. Berührungspunkte mit Steuerthemen sind von Vorteil. Zulassungen sind bei gleichwertigen Vorkenntnissen «sur dossier» begrenzt möglich.
Ja, es ist möglich 100 % zu arbeiten. Die Weiterbildung findet jeweils am Donnerstagnachmittag/abend wöchentlich statt.
Die Unterschiede bestehen vor allem in den Zulassungsvoraussetzungen. Für ein Nachdiplomstudium NDS HF an der Akademie wird ein eidg. Fachausweis oder ein Abschluss einer Höheren Fachschule HF vorausgesetzt. Zulassungen sind bei gleichwertigen Vorkenntnissen «sur dossier» begrenzt möglich.
Für die Zulassung an einer Fachhochschule wird grundsätzlich ein Hochschulabschluss vorausgesetzt. Die Fachhochschulen können aber Abschlüsse wie z. B. eidg. Fachausweise oder höhere Diplome (Höhere Fachschule HF) unter bestimmten Voraussetzungen «sur dossier» aufnehmen.
Nein, es gibt bei einem Nachdiplomstudium auf Stufe HF keine ECTS-Punkte. Auf Stufe Fachhochschule unterliegen die Nachdiplomstudienlehrgänge den Bologna-Vorgaben und sind deshalb mit ECTS-Punkten belegt. Die Abschlüsse werden als Certificate of Advanced Studies (CAS) bezeichnet und sind meist modular aufgebaut. Drei CAS führen in einem Zeitrahmen von rund zwei Jahren zu einem Master of Advanced Studies (MAS).
Die Akademie wird im Vorfeld des ersten durchgeführten Lehrgangs beim Staatssekretariat für Berufsbildung, Forschung und Innovation (SBFI) ein Anerkennungsverfahren beantragen. Dieses wird sich parallel zum Lehrgang erstrecken.
Weitere Informationen über das Anerkennungsverfahren und den Titelschutz finden Sie unter: Allgemeine Informationen zu höheren Fachschulen (HF) (admin.ch)
Die Anmeldung gilt grundsätzlich für alle Semester des Lehrganges. Abmeldungen für Folgesemester bleiben ohne Kostenfolge sofern sie 4 Wochen vor Semesterbeginn eingeschrieben bei der Akademie St.Gallen eintreffen. Rücktritte aufgrund einer Nichtpromotion sind kostenfrei.
Bei Lehrgangsabbruch in der 1. Semesterhälfte werden 50% des Semestergeldes und 100% der Lehrmittel verrechnet. Bei späterem Abbruch wird das gesamte Semestergeld einschliesslich der Lehrmittel in Rechnung gestellt.
Ja, der Lehrgang kann in zwei bis zehn Raten bezahlt werden.
Nein. Es kann keine Pause eingelegt werden.
Sie übernehmen Spezialistenfunktionen in Treuhand- und Steuerberatungsunternehmen sowie in der öffentlichen Verwaltung. Sie arbeiten in der Wirtschaftsprüfung oder sind als Selbständigerwerbende tätig.