Wir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zur Weiterbildung Treuhänder/in mit eidg. Fachausweis.
Nein, denn bei Antritt zur Prüfung muss ein Fachausweis einer Berufsprüfung sowie eine Fachpraxis von 5 Jahren vorgewiesen werden.
Ja, es ist möglich 100% zu arbeiten. Der Lehrgang findet jeweils am Freitagnachmittag/abend wöchentlich und an einzelnen Samstagvormittagen pro Semester statt.
Die Anmeldung gilt grundsätzlich für alle Semester des Lehrganges. Abmeldungen für Folgesemester bleiben ohne Kostenfolge sofern sie 4 Wochen vor Semesterbeginn eingeschrieben bei der Akademie St.Gallen eintreffen. Rücktritte aufgrund einer Nichtpromotion sind kostenfrei.
Bei Lehrgangsabbruch in der 1. Semesterhälfte werden 50 % des Semestergeldes und 100 % der Lehrmittel verrechnet. Bei späterem Abbruch wird das gesamte Semestergeld einschliesslich der Lehrmittel in Rechnung gestellt.
Grundsätzlich kann eine Pause von jeweils mindestens einem Jahr eingelegt werden. Die Akademie rät eher davon ab und empfiehlt, bei Unsicherheiten den Start der Weiterbildung um ein Jahr nach hinten zu verschieben.
Ja, das Semester kann in fünf Raten bezahlt werden.
Ja. Nach dem Prüfungsantritt zum eidgenössischen Diplom, bezahlt Ihnen der Bund 50% bis max. CHF max. 10’500.- Ihrer Weiterbildungskosten zurück. Dies unabhängig vom Prüfungserfolg.
Das Durchschnittsalter in diesem Lehrgang beträgt 32 Jahre.
Nein, denn die Akademie St.Gallen hat mit der Controller Akademie in Zürich einen Kooperationsvertrag. Die Studierenden an der Akademie St.Gallen werden nach dem gleichen Studienplan wie an der Controller Akademie ausgebildet und erhalten das Diplom der Controller Akademie. Die Dozierenden beider Weiterbildungsinstitutionen arbeiten eng zusammen.
Ausserdem sind die Erfolgsquoten in der Regel gleich oder sogar leicht höher als in Zürich.
Nein, es gibt beim Lehrgang «eidg. dipl. Experte für Rechnungslegung und Controlling» keine ECTS-Punkte. Es können nur Fachhochschulen (FH) ECTS-Punkte vergeben, welche den Bologna-Vorgaben unterliegen.
Anknüpfende Weiterbildungen finden auf Stufe Fachhochschule FH als CAS, DAS oder MAS statt.