FAQ - Wei­ter­bil­dung zum/r Treu­hän­der/in mit eidg. Fach­aus­weis

Wir beant­wor­ten Ihnen die am häu­figs­ten gestell­ten Fra­gen zur Wei­ter­bil­dung Treuhänder/in mit eidg. Fach­aus­weis.

Nein, denn bei Antritt zur eid­ge­nös­si­schen Prü­fung muss eine Fach­pra­xis von 4 Jah­ren vor­ge­wie­sen wer­den.

Ja, es ist mög­lich 100 % zu arbei­ten. Es kann jedoch sinn­voll sein, vor der eidg. Prü­fung das Pen­sum tem­po­rär zu redu­zie­ren. Der Lehr­gang wird ein­mal die Woche am Frei­tag­nach­mit­tag und Sams­tag­mor­gen besucht.

Soll­ten Sie einen KV-Abschluss haben, sich jedoch den gros­sen Schritt zum Fach­aus­weis nicht zutrau­en oder die beruf­li­che Erfah­rung noch nicht mit­brin­gen, dann emp­feh­len wir den Zwi­schen­schritt über den Sach­be­ar­bei­te­rIn Rech­nungs­we­sen edupool.ch. Las­sen Sie sich in die­sem Fall direkt von der Aka­de­mie bera­ten.
Das ers­te Semes­ter des Lehr­gangs «Treuhänder/in» schliesst mit einer Zulas­sungs­prü­fung ab, wel­che als Vor­aus­set­zung zur Haupt­prü­fung erfor­der­lich ist.

  • Kader­po­si­ti­on in einer natio­na­len oder inter­na­tio­na­len Treu­hand- oder Revi­si­ons­ge­sell­schaft
  • Lei­tung eines klei­nen bis mit­tel­gros­sen Treu­hand­bü­ros
  • Selbst­stän­dig­keit als Treuhänder/in

Eidg. dipl. Experte/Expertin in Rech­nungs­le­gung und Con­trol­ling

Diplo­mier­te Exper­tin­nen und Exper­ten in Rech­nungs­le­gung und Con­trol­ling sind einer­seits Spe­zia­lis­ten auf höchs­ter Stu­fe, ande­rer­seits breit ein­setz­bar in sämt­li­chen Gebie­ten des Rech­nungs­we­sens. Bei ent­spre­chen­der Wei­ter­bil­dung üben sie auch eine lei­ten­de und bera­ten­de Funk­ti­on in angren­zen­den Berei­chen aus, zum Bei­spiel in Fra­gen der Cor­po­ra­te Finan­ces oder in steu­er­li­chen Belan­gen. Der Lehr­gang dau­ert fünf Semes­ter.

Die Anmel­dung gilt grund­sätz­lich für alle Semes­ter des Lehr­gan­ges. Abmel­dun­gen für Fol­ge­se­mes­ter blei­ben ohne Kos­ten­fol­ge sofern sie 4 Wochen vor Semes­ter­be­ginn ein­ge­schrie­ben bei der Aka­de­mie St.Gallen ein­tref­fen. Rück­trit­te auf­grund einer Nicht­pro­mo­ti­on sind kos­ten­frei.

Bei Lehr­gangs­ab­bruch in der 1. Semes­ter­hälf­te wer­den 50 % des Semes­ter­gel­des und 100 % der Lehr­mit­tel ver­rech­net. Bei spä­te­rem Abbruch wird das gesam­te Semes­ter­geld ein­schliess­lich der Lehr­mit­tel in Rech­nung gestellt.

Ja, das Semes­ter kann in fünf Raten bezahlt wer­den.

Das Durch­schnitts­al­ter in die­sem Lehr­gang beträgt 28 Jah­re.

Ja. Nach dem Prü­fungs­an­tritt zum eid­ge­nös­si­schen Fach­aus­weis, bezahlt Ihnen der Bund 50 % Ihrer Wei­ter­bil­dungs­kos­ten oder max. 9’500 CHF zurück. Dies unab­hän­gig vom Prü­fungs­er­folg.

  • Unse­re Dozie­ren­den ver­fü­gen alle über vie­le Jah­re Pra­xis­er­fah­rung, denn der Pra­xis­be­zug ist ein wich­ti­ger Bestand­teil des päd­ago­gi­schen Kon­zep­tes.
  • Der lau­fen­de Aus­tausch mit Berufs­ver­bän­den und Arbeit­ge­bern hilft uns, die Aus­bil­dungs­zie­le und Lern­in­hal­te regel­mäs­sig an die ver­än­der­ten Bedürf­nis­se der Unter­neh­men anzu­pas­sen. Des­halb enga­giert die Aka­de­mie Spe­zia­lis­ten in den ver­schie­de­nen Fach­be­rei­chen.
  • Nach Abschluss jedes Semes­ters beur­tei­len die Stu­die­ren­den ihre Dozie­ren­den anhand von stan­dar­di­sier­ten Kri­te­ri­en. Dadurch erhal­ten die Dozie­ren­den qua­li­fi­zier­te Rück­mel­dun­gen. Zugleich erhält die Schul­lei­tung mit den Beur­tei­lun­gen ein Instru­ment an die Hand, um die gesetz­ten Qua­li­täts­stan­dards zu über­prü­fen. Die Aka­de­mie St.Gallen ist ISO 9001:2015 zer­ti­fi­ziert.