Wir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zur Weiterbildung Treuhänder/in mit eidg. Fachausweis.
Nein, denn bei Antritt zur eidgenössischen Prüfung muss eine Fachpraxis von 4 Jahren vorgewiesen werden.
Ja, es ist möglich 100 % zu arbeiten. Es kann jedoch sinnvoll sein, vor der eidg. Prüfung das Pensum temporär zu reduzieren. Der Lehrgang wird einmal die Woche am Freitagnachmittag und Samstagmorgen besucht.
Sollten Sie einen KV-Abschluss haben, sich jedoch den grossen Schritt zum Fachausweis nicht zutrauen oder die berufliche Erfahrung noch nicht mitbringen, dann empfehlen wir den Zwischenschritt über den SachbearbeiterIn Rechnungswesen edupool.ch. Lassen Sie sich in diesem Fall direkt von der Akademie beraten.
Das erste Semester des Lehrgangs «Treuhänder/in» schliesst mit einer Zulassungsprüfung ab, welche als Voraussetzung zur Hauptprüfung erforderlich ist.
Eidg. dipl. Experte/Expertin in Rechnungslegung und Controlling
Diplomierte Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling sind einerseits Spezialisten auf höchster Stufe, andererseits breit einsetzbar in sämtlichen Gebieten des Rechnungswesens. Bei entsprechender Weiterbildung üben sie auch eine leitende und beratende Funktion in angrenzenden Bereichen aus, zum Beispiel in Fragen der Corporate Finances oder in steuerlichen Belangen. Der Lehrgang dauert fünf Semester.
Die Anmeldung gilt grundsätzlich für alle Semester des Lehrganges. Abmeldungen für Folgesemester bleiben ohne Kostenfolge sofern sie 4 Wochen vor Semesterbeginn eingeschrieben bei der Akademie St.Gallen eintreffen. Rücktritte aufgrund einer Nichtpromotion sind kostenfrei.
Bei Lehrgangsabbruch in der 1. Semesterhälfte werden 50 % des Semestergeldes und 100 % der Lehrmittel verrechnet. Bei späterem Abbruch wird das gesamte Semestergeld einschliesslich der Lehrmittel in Rechnung gestellt.
Ja, das Semester kann in fünf Raten bezahlt werden.
Das Durchschnittsalter in diesem Lehrgang beträgt 28 Jahre.
Ja. Nach dem Prüfungsantritt zum eidgenössischen Fachausweis, bezahlt Ihnen der Bund 50 % Ihrer Weiterbildungskosten oder max. 9’500 CHF zurück. Dies unabhängig vom Prüfungserfolg.