Wir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zur Weiterbildung Sozialversicherungsfachmann/frau eidg. Fachausweis.
Nein, denn beim Antritt zur eidgenössischen Prüfung muss eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nachgewiesen werden.
Ja, es ist möglich 100 % zu arbeiten. Der Lehrgang «Sozialversicherungsfachmann/frau mit eidg. Fachausweis» findet am Dienstagabend und am Samstagmorgen wöchentlich statt.
Als Betriebsökonom/in NDS HF sind Sie Generalist und weisen Management- und Leadershipkompetenzen aus. Sie übernehmen in KMU, öffentlichen oder sozialen Institutionen Führungsaufgaben auf mittlerer Kaderstufe. Zudem steuern und entwickeln Sie einzelne Bereiche eines Unternehmens und stimmen alle Aktivitäten auf die Bedürfnisse der Anspruchsgruppen ab. Ebenso gestalten und optimieren sie Strukturen und Prozesse. Der Lehrgang dauert 2 ½ Semester.
Die Anmeldung gilt grundsätzlich für alle Semester des Lehrganges. Abmeldungen für Folgesemester bleiben ohne Kostenfolge sofern sie 4 Wochen vor Semesterbeginn eingeschrieben bei der Akademie St.Gallen eintreffen. Rücktritte aufgrund einer Nichtpromotion sind kostenfrei.
Bei Lehrgangsabbruch in der 1. Semesterhälfte werden 50% des Semestergeldes und 100% der Lehrmittel verrechnet. Bei späterem Abbruch wird das gesamte Semestergeld einschliesslich der Lehrmittel in Rechnung gestellt.
Ja, das Semester kann in fünf Raten bezahlt werden.
Das Durchschnittsalter in diesem Lehrgang beträgt 31 Jahre.
Ja. Nach dem Prüfungsantritt zum eidgenössischen Fachausweis, bezahlt Ihnen der Bund 50 % Ihrer Weiterbildungskosten zurück. Dies unabhängig vom Prüfungserfolg.
Das Durchschnittsalter in diesem Lehrgang beträgt 31 Jahre.