Lehrgang Grund­buch­ver­wal­ter/in

Als Grundbuchverwalter/Grundbuchverwalterin führen Sie das Grundbuch nach den eidgenössischen und kantonalen Vorgaben. Im Interesse von Grundeigentümern, Finanzinstituten und anderen Rechtsbezügern sorgen Sie für die sicheren Rechtsgrundlagen in allen Belangen, die im Zusammenhang mit Grundstücken im jeweiligen Grundbuchkreis stehen. Der Diplomlehrgang Grundbuch bereitet Sie auf diese vertrauensvolle Tätigkeit vor. Mit dem neuen Lehrgang Grundbuch wird ein neuer Weg eingeschlagen. Einerseits ist der Besuch des Lehrgangs parallel zum Lehrgang Fachfrau/Fachmann öffentliche Verwaltung mit dem Ablegen der eidgenössischen Berufsprüfung möglich. Der Unterricht ist so gelegt, dass der Mittwochnachmittag in der Stundenplanung integriert ist. Der Unterricht des Fachausweises findet immer am Mittwochabend und Samstagvormittag statt. Andererseits besteht auch die Möglichkeit, den Lehrgang Grundbuch losgelöst vom Fachausweis zu belegen. Mit dem modularen Aufbau des Lehrgangs ist es möglich, nur einzelne Module der Ausbildung zu besuchen. Dies ist v.a. für Studierende interessant, welche bereits ein Grundbuchverwalter- oder Grundbuchverwalterinnendiplom besitzen, aber partielle Kenntnisse aufarbeiten möchten. Interessant ist der modulare Aufbau auch für ausserkantonale Studierende, da spezifische Themen auch einzeln besucht werden können.

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Die Lehrgangsdetails auf einen Blick

Eckdaten

Abschluss/Titel Icon

Fähigkeitsausweis als Grundbuchverwalter/in

Dauer Icon

3 Semester à je 9 Monaten

Beginn Icon

April

Kurszeiten Icon

Semester 1 und 2: Mittwochnachmittag, 13.45 – 17.00 Uhr
Semester 3: Mittwochabend 17.30 – 20.45 Uhr und Samstagvormittag 08.30 – 11.45 Uhr

Finanzen

1. Semester Icon

CHF 4'500.- inkl. Lehrmittel

2. Semester Icon

CHF 4'500.- inkl. Lehrmittel

3. Semester Icon

CHF 4'500.- inkl. Lehrmittel

Kos­ten
Die Lehr­gangs­kos­ten betra­gen CHF 13’500 (inkl. Lehr­mit­tel, exkl. Prü­fungs­ge­büh­ren. die durch die Prü­fungs­kom­mis­si­on fest­ge­legt wer­den). Für Stu­die­ren­den mit einem aus­ser­kan­to­na­len Arbeits­ort wer­den zusätz­lich Lehr­mit­tel­kos­ten von CHF 1050 erho­ben.

Zah­lungs­mög­lich­kei­ten
Die Semes­ter­ge­büh­ren wer­den 4 Wochen vor dem Start in Rech­nung gestellt und sind innert 30 Tagen nach Rech­nungs­stel­lung fäl­lig. Die Semes­ter­ge­büh­ren kön­nen auch in 5 Raten bezahlt wer­den (ohne Zuschlag).

Das Wichtigste, um schnell ans Ziel zu kommen

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FAQs und Ansprechpartner

Antworten

  • Sie stre­ben die Funk­ti­on eines Sie stre­ben die Funk­ti­on eines Grundbuchverwalters/einer Grund­buch­ver­wal­te­rin an
  • Sie sind Mitarbeiter/Mitarbeiterin einer Grund­buch­ver­wal­tung
  • Sie kom­men aus einer ande­ren Bran­che, wie Bank oder Ver­si­che­rung, und möch­ten sich Grund­buch­wis­sen aneig­nen.

Grund­ei­gen­tum, Grund­buch­recht, bäu­er­li­ches Boden­recht, Dienst­bar­kei­ten und Grund­las­ten, Erwerb durch Per­so­nen im Aus­land, Fall­be­hand­lun­gen, Daten­schutz und Daten­si­cher­heit, Beur­kun­dungs­recht, Eigentum/Eigentumsarten und Besitz, Stock­werk­ei­gen­tum, Grund­pfand­rech­te, Gebüh­ren, Hand­än­de­rungs- und Grund­stück­ge­winn­steu­ern, aus­ge­wähl­te öffent­lich-recht­li­che Erlas­se, OR, ZGB, SchKG, ZPO.

  • 1. Semester

  • Anzahl Lektionen

  • ZGB

  • 40

  • OR

  • 52

  • SchKG

  • 16

  • 2. Semester

  • Anzahl Lektionen

  • Eigentum und Besitz

  • 16

  • Grundbuchrecht

  • 38

  • Beurkundungsrecht

  • 10

  • Elektronischer Zugang/GB-Verkehr/Datensicherheit

  • 4

  • Grundeigentum

  • 36

  • Verfahrensrecht

  • 12

  • 3. Semester

  • Anzahl Lektionen

  • Öff.-rechtliche Erlasse

  • 12

  • SchKG

  • 4

  • Stockwerkeigentum

  • 12

  • Dienstbarkeiten und Grundlasten

  • 22

  • Grundpfandrechte

  • 16

  • Gebühren, Steuern

  • 6

  • Bäuerliches Bodenrecht

  • 16

  • Erwerb durch Pers. im Ausland

  • 16

  • Fallbehandlungen

  • 32

  • Prüfungsvorbereitung

  • 8

  • Total Lektionen

  • 368

  • Grund­buch­äm­ter der Gemein­den
  • Grund­buch­auf­sicht
  • Bank‑, Ver­si­che­rungs- oder Immo­bi­li­en­bran­che
  • Wei­te­re Tätig­keits­be­rei­che mit the­ma­ti­schem Bezug

Die Prü­fungs­zu­las­sung wird in der Ver­ord­nung über die Prü­fung und den Fähig­keits­aus­weis der Grund­buch­ver­wal­ter (sGS 914.45) gere­gelt.

Zur Prü­fung wird zuge­las­sen, wer:

  1. a) hand­lungs­fä­hig und weder vor­be­straft noch auf­grund ande­rer Tat­sa­chen cha­rak­ter­lich dau­ernd nicht geeig­net ist;
  2. b) sich über den Besuch geeig­ne­ter Aus­bil­dungs­kur­se aus­weist 1);
  3. c) inner­halb der letz­ten fünf Jah­re vor der Anmel­dung ins­ge­samt min­des­tens zwei Jah­re Grund­buch­tä­tig­keit nach­weist. Die Lehr­zeit wird nicht ange­rech­net.

Die Prü­fungs­kom­mis­si­on ent­schei­det über die Zulas­sung zur Prü­fung. Sie kann bei Ver­wen­dung unwah­rer Anga­ben im Anmel­de­ver­fah­ren die Zulas­sung ver­wei­gern oder wider­ru­fen.

1) Zum Grund­buch­kurs als geeig­ne­ter Aus­bil­dungs­kurs gehört:

  • Erfolg­rei­ches Bestehen der Zwi­schen­prü­fung ZGB/OR/SchKG
  • Erfolg­rei­ches Bestehen der Zwi­schen­prü­fung Eigentum/Besitz/ Grund­buch- und Beurkundungsrecht/Grundeigentum

Die­se Zwi­schen­prü­fun­gen wer­den durch die Schu­le orga­ni­siert

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